Honorar
Die gesetzliche Grundlage für das Honorar unserer Leistungen ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die StBVV gibt dabei vor, dass sich das Honorar am Gegenstandswert der zu erbringenden Leistung bemessen soll. Der Gegenstandswert kann dabei unterschiedliche Größen, wie z. B. das Einkommen, der Umsatz usw. darstellen.
Die StBVV sieht keine feste Vergütung für Leistungen vor. Es bleibt immer noch ein Ermessensspielraum, innerhalb dessen wir uns anhand unseres Zeitaufwands für ein Honorar entscheiden.
Typische Bestandteile:
- Mantelbogen
- Anlage N
- Prüfung des Steuerbescheids
Typische Bestandteile:
- Mantelbogen
- Anlage N des Ehegatten und der Ehegattin bzw. Lebenspartner/in
- Prüfung des Steuerbescheids
Rechtsform: GmbH
Die Preise verstehen sich netto.
Sonderleistungen und Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz von 95,00 € abgerechnet.
Für die steuerrechtliche Gestaltungsberatung liegt der Preis grundsätzlich bei 185 € pro Stunde. In Einzelfällen ist auch ein Pauschalhonorar oder ein Erfolgshonorar möglich.
Wenn Sie Mandant werden möchten, stehen in der Regel einige erste Schritte an, die wir wie folgt abrechnen:
Die Preise verstehen sich netto.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts berechnen wir gem. § 24 Abs. 1 Nr. 11, 11a StBVV mit dem Satz 4/20.